EU AI Act 2026: Was nach dem Digital-Omnibus-Deal wirklich gilt — und was Mittelständler jetzt tun müssen
Der Digital Omnibus ist seit Juli 2026 in Kraft und verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027. Trotzdem ist am 2. August 2026 ein Teil des AI Act scharf geworden, den die Verschiebung nicht berührt: die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Wer einen Chatbot betreibt oder mit KI erzeugte Stimmen und Videos veröffentlicht, hat seitdem Pflichten. Was jetzt gilt und was bis Dezember 2027 Zeit hat.

Am 2. August 2026 ist der Teil des EU AI Act anwendbar geworden, über den in der Aufatmen-Stimmung nach dem Digital Omnibus kaum jemand geschrieben hat: die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Wenn Sie einen Chatbot betreiben oder mit KI erzeugte Stimmen und Videos veröffentlichen, gelten sie für Sie seit diesem Tag.
Der Digital Omnibus on AI, im Mai politisch verhandelt, wurde am 16. Juni vom Europäischen Parlament und am 29. Juni vom Rat angenommen und trat im Juli in Kraft. Er verschiebt die Hochrisiko-Pflichten um 16 beziehungsweise 12 Monate. An Artikel 50 hat er im Kern nichts geändert.
Diese Trennung entscheidet, wie viel Arbeit auf Sie zukommt. Wer beides in einen Topf wirft, wartet entweder auf eine Frist, die längst verstrichen ist, oder baut heute eine Dokumentation auf, für die er bis Dezember 2027 Zeit hätte.
Erstens: Was bereits in Kraft ist (und nicht verschoben wurde)
Der Digital Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten. Er verschiebt NICHT die Teile des AI Act, die bereits gelten. Das ist die Unterscheidung, die in der Aufatmen-Stimmung untergeht.
| Seit | Was gilt | Betrifft Sie, wenn… |
|---|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) + AI-Literacy-Pflicht (Art. 4) | …Sie KI nutzen, die manipulativ wirkt, Schwächen ausnutzt, Social Scoring betreibt oder biometrische Kategorisierung ohne Rechtsgrundlage einsetzt. AI-Literacy gilt für ALLE, die KI im Unternehmen einsetzen. |
| 2. August 2025 | Pflichten für General-Purpose-AI (GPAI), Governance-Strukturen, Notified Bodies | …Sie eigene GPAI-Modelle anbieten. Für die meisten Mittelständler als reine Nutzer weniger relevant — aber relevant, wenn Sie Modelle finetunen und weiterverbreiten. |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten (Art. 50) | …Sie einen Chatbot oder KI-Assistenten für Kunden betreiben, mit KI erzeugte Stimmen, Bilder oder Videos veröffentlichen, die echte Menschen zeigen, oder KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse publizieren. Für die technische Markierung im Dateiformat läuft eine Schonfrist bis Dezember 2026. |
Die dritte Zeile ist die neue. Sie stand in fast keinem der Artikel, die im Frühjahr über den Aufschub berichtet haben, weil der Aufschub die Schlagzeile war und Artikel 50 nicht dazugehörte. Für einen Mittelständler ohne Hochrisiko-System ist sie trotzdem die einzige Zeile mit unmittelbarem Handlungsbedarf. Was sie konkret verlangt, steht weiter unten.
Vor allem die AI-Literacy-Pflicht (Art. 4) wird unterschätzt. Sie verlangt, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, die KI-Systeme bedienen, ein ausreichendes Verständnis davon haben. Das ist seit Februar 2025 scharf, gilt für jeden KI-einsetzenden Betrieb, und wurde durch den Omnibus NICHT verschoben. Wer 200 ChatGPT-Lizenzen verteilt hat, ohne jegliche Schulung — ist hier formal angreifbar.
Zweitens: Was der Digital Omnibus konkret geändert hat
Der im Mai verhandelte und inzwischen beschlossene Text enthält drei für Mittelständler relevante Punkte:
1. Hochrisiko-Fristen verschoben (zweistufig)
- Annex-III-Systeme (nutzungsbasiert — z. B. Kreditscoring, Versicherungs-Pricing, Personalauswahl, biometrische Identifikation): Pflichten verschoben von 2. August 2026 auf 2. Dezember 2027 — also 16 Monate später.
- Annex-I-Systeme (produktreguliert — z. B. Medizinprodukte, Aufzüge, Funkanlagen mit KI-Komponente): verschoben von 2. August 2027 auf 2. August 2028 — ein Jahr später.
Der Grund für den Aufschub: Die technischen Normen, an denen die Compliance gemessen werden soll, waren schlicht noch nicht fertig. Man kann von Unternehmen nicht verlangen, eine Norm zu erfüllen, die es noch nicht gibt. Das war der nachvollziehbare Kern des Industrie-Drucks.
2. Zwei neue Verbote kommen hinzu
Der Omnibus verschiebt nicht nur — er verschärft auch punktuell. Zwei neue verbotene Praktiken werden in Artikel 5 aufgenommen und gelten ab 2. Dezember 2026: die Nutzung von KI zur Erzeugung oder Manipulation von nicht-einvernehmlichem intimem Material sowie von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM). Für seriöse Mittelständler praktisch nie relevant in der eigenen Anwendung — aber wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber bei den Verboten nachschärft, während er bei den Hochrisiko-Pflichten Luft gibt.
3. Erleichterungen für kleinere Unternehmen
Der Deal enthält gezielte Vereinfachungen: erweiterte Compliance-Flexibilitäten für „small mid-cap"-Unternehmen, reduzierte Verwaltungslasten und besseren Zugang zu regulatorischen Sandboxes und Real-World-Testing. Für den klassischen 7-stelligen Mittelständler ist das relevant — die Bürde wird kalibrierter, nicht pauschal.
Was Artikel 50 seit dem 2. August verlangt
Artikel 50 kennt vier Fälle. Welcher Sie trifft, hängt davon ab, ob Sie ein KI-System selbst bauen und anbieten oder ob Sie ein fremdes einsetzen. Das Gesetz nennt das Anbieter und Betreiber, und die Pflichten sind unterschiedlich verteilt.
Erstens, Chatbots und Assistenten. Wer ein System anbietet, mit dem Menschen direkt sprechen oder schreiben, muss dafür sorgen, dass sie es merken. Ein Satz beim ersten Kontakt genügt. Die Pflicht entfällt nur, wenn es aus Sicht eines verständigen Nutzers ohnehin offensichtlich ist. Auf diese Ausnahme sollten Sie sich nicht verlassen: Ein Bot, der die Servicemitarbeiterin imitiert, ist genau der Fall, den der Gesetzgeber gemeint hat.
Zweitens, maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte. Wer ein System anbietet, das Texte, Bilder, Audio oder Video erzeugt, muss dessen Ausgaben technisch als künstlich erzeugt markieren. Diese Pflicht trifft die Hersteller der Generatoren und jeden, der auf deren Basis ein eigenes Produkt baut und unter eigenem Namen anbietet. Wer ChatGPT nur benutzt, ist hier nicht gemeint. Für die technische Umsetzung läuft eine Schonfrist bis Dezember 2026.
Drittens, Deepfakes. Hier liegt die Pflicht beim Anwender, und hier wird es für Marketing und Vertrieb konkret. Wenn Sie Bild, Ton oder Video veröffentlichen, das mit KI erzeugt wurde und echte Menschen, Orte oder Ereignisse so zeigt, dass es echt wirken könnte, müssen Sie das offenlegen. Das geklonte Vorstandsvideo für die Mitarbeiterversammlung gehört dazu, auch wenn der Vorstand zugestimmt hat. Die eigene geklonte Stimme im Werbespot ebenfalls. Einwilligung macht den Klon zulässig, aber nicht unkenntlich.
Viertens, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Wer solche Texte veröffentlicht, muss die künstliche Herkunft offenlegen. Die Ausnahme ist breit: Sobald ein Mensch den Text prüft und jemand redaktionell dafür geradesteht, entfällt die Pflicht. Für einen Fachbeitrag mit Autorenzeile und Impressum ist das erfüllt.
Was Sie nicht kennzeichnen müssen
Der Umkehrschluss wird selten mitgeliefert, kostet aber am meisten unnötige Arbeit. Ein KI-generiertes Symbolbild, eine Illustration, ein abstrakter Hintergrund für eine Präsentation: All das zeigt keine wirklichen Personen, Orte oder Ereignisse und ist damit kein Deepfake. Ihre Produktbeschreibung, die Sie mit KI-Hilfe formuliert und anschließend selbst redigiert haben, ist kein Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Die Empfehlung, sicherheits- halber alles zu etikettieren, was durch ein Sprachmodell gelaufen ist, geht über das Gesetz hinaus und verwässert die Kennzeichnung dort, wo sie zählt.
Wie die Kennzeichnung aussehen muss
Eine vorgeschriebene Formulierung oder ein amtliches Symbol gibt es nicht. Verlangt wird ein klarer, gut wahrnehmbarer Hinweis, spätestens beim ersten Kontakt. Die Kommission hat dazu Leitlinien veröffentlicht und einen freiwilligen Verhaltenskodex für transparente KI aufgelegt, dessen Einhaltung als Konformitätsnachweis dient. Wer ihm nicht beitritt, muss zeigen, dass er die Pflichten anders gleichwertig erfüllt. Für den Mittelstand heißt das in der Praxis: eine Zeile im Chat-Fenster, ein Hinweis unter dem Video, ein Absatz in der Datenschutzerklärung, der benennt, welches System welche Daten verarbeitet.
Die Risiko-Kategorien — in einer Minute verstanden
Der gesamte AI Act ist um vier Risiko-Stufen herum gebaut. Wenn Sie nur eine Sache verstehen, dann diese Einordnung:
- Unannehmbares Risiko (verboten): Social Scoring, manipulative Systeme, unautorisierte biometrische Echtzeit-Überwachung. Komplett untersagt — bereits seit Februar 2025.
- Hohes Risiko: Systeme in sensiblen Bereichen — Personalauswahl, Kreditvergabe, Versicherungs-Pricing, kritische Infrastruktur, bestimmte Medizinprodukte. Hier liegen die umfangreichen Pflichten (Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Daten-Governance). Das ist der Teil, der verschoben wurde.
- Begrenztes Risiko: Chatbots, Deepfakes, KI-generierte Inhalte. Nur Transparenzpflichten — der Nutzer muss wissen, dass er mit KI interagiert bzw. dass Inhalt KI-generiert ist.
- Minimales Risiko: Die große Mehrheit der Anwendungen — Spam-Filter, Produktempfehlungen, Standard-Automatisierung. Keine besonderen Pflichten.
Die entscheidende Frage für jeden Mittelständler lautet damit nicht „Bin ich vom AI Act betroffen?" (fast jeder ist es minimal), sondern „Habe ich irgendwo ein Hochrisiko-System im Einsatz?" Wenn ja, beginnt die eigentliche Arbeit. Wenn nein, beschränken sich Ihre Pflichten auf Transparenz und AI-Literacy.
Die Strafen — warum das kein Papiertiger ist
Der AI Act hat ein dreistufiges Bußgeld-System (Artikel 99), das sich bewusst an der DSGVO-Logik orientiert — aber höher ansetzt:
| Verstoß | Maximale Strafe |
|---|---|
| Verbotene Praktiken (Art. 5) | bis 35 Mio € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (der höhere Wert) |
| Andere Pflichtverletzungen (z. B. Hochrisiko-Verstöße) | bis 15 Mio € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Falsche / irreführende Angaben gegenüber Behörden | bis 7,5 Mio € oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes |
Zwei Punkte, die in der Praxis oft falsch verstanden werden:
Erstens: Der Prozentsatz bezieht sich auf den gesamten weltweiten Konzern-Jahresumsatz — nicht auf den Umsatz des betroffenen KI-Produkts, nicht nur auf den EU-Umsatz. Bei einem 7-stelligen Mittelständler ist die absolute Eurogrenze relevant; bei einer Unternehmensgruppe kann der Prozentsatz schnell existenzbedrohend werden.
Zweitens: Für KMU und Start-ups gilt explizit der niedrigere der beiden Beträge — eine bewusste Erleichterung des Gesetzgebers. Das nimmt etwas Druck, ändert aber nichts an der Pflicht selbst.
Was Sie jetzt konkret tun sollten — trotz des Aufschubs
Die Verschiebung auf Dezember 2027 ist kein Grund zum Abwarten. Sie ist ein Geschenk an Zeit, das man nutzt — nicht verschläft. Fünf konkrete Schritte:
Eins — KI-Inventur. Listen Sie auf, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen tatsächlich im Einsatz sind. Nicht nur die offiziell beschafften, sondern auch die „Schatten-KI" — die ChatGPT-Accounts, die einzelne Abteilungen selbst angelegt haben. Sie können nichts klassifizieren, was Sie nicht kennen.
Zwei — Hochrisiko-Triage. Prüfen Sie für jedes System: Fällt es unter Annex III? Personalauswahl, Kreditvergabe, Versicherungs-Pricing, biometrische Verfahren sind die typischen Treffer im Mittelstand. Das ist die einzige Frage, die wirklich über Ihren Aufwand entscheidet.
Drei — AI-Literacy umsetzen. Das gilt JETZT, nicht 2027. Eine dokumentierte Grundschulung für alle KI-Anwender ist günstig, schnell umsetzbar und schließt die offensichtlichste Compliance-Lücke. Wer das ignoriert, ist bei der ersten Prüfung angreifbar — unabhängig vom Hochrisiko-Aufschub.
Vier — Transparenz-Pflichten umsetzen. Das ist der Teil, der seit dem 2. August fällig ist, nicht 2027. Gehen Sie die vier Fälle aus Artikel 50 durch: Kundenchat, eigener Generator, veröffentlichte Stimmen und Videos mit echten Menschen, Texte zu öffentlichen Themen. Meist bleiben ein bis zwei Punkte übrig, und die sind an einem Nachmittag erledigt. Kennzeichnen Sie dabei nur, was das Gesetz verlangt.
Fünf — Governance-Verantwortung benennen. Bestimmen Sie eine verantwortliche Person oder Rolle für KI-Compliance. Nicht weil das Gesetz es heute zwingend verlangt, sondern weil ohne klare Zuständigkeit bis Dezember 2027 nichts passieren wird — und dann ist es wieder zu spät, wie schon bei der DSGVO 2018.
Die unbequeme Parallele zur DSGVO
Ich habe 2017/2018 viele Mittelständler durch die DSGVO-Vorbereitung begleitet. Das Muster damals: Lange nichts, dann Panik im letzten Quartal, dann hektische Notlösungen, die teurer und schlechter waren als eine ruhige Vorbereitung gewesen wäre.
Der AI Act wird dasselbe Muster auslösen — verstärkt durch den jetzigen Aufschub, der vielen das Gefühl gibt, es sei „noch lange hin". Dezember 2027 klingt fern. Es ist es nicht. Eine saubere Hochrisiko-Klassifizierung plus Dokumentations-Aufbau plus menschliche Aufsichts-Prozesse brauchen realistisch 9-15 Monate. Rückwärts gerechnet vom Dezember 2027 bleibt Ihnen ab heute etwa ein halbes Jahr Puffer. Das klingt komfortabel und ist es nicht, wenn im Unternehmen noch niemand weiß, welche KI-Systeme überhaupt laufen.
Wer die geschenkten 16 Monate als Vorbereitungszeit nutzt, hat Ende 2027 ein sauberes Setup und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denen, die wieder in die Last-Minute-Panik laufen. Wer sie verschläft, zahlt dieselbe Hektik-Prämie wie 2018 — nur diesmal mit einem Bußgeldrahmen, der bei 35 Millionen Euro beginnt.
Stand der Angaben: 5. August 2026. Der Digital Omnibus on AI wurde am 16. Juni 2026 vom Europäischen Parlament und am 29. Juni 2026 vom Rat angenommen und trat im Juli 2026 in Kraft. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Primäre Quellen: EU-Kommission AI Act · Rat der EU (Pressemitteilung 7. Mai 2026) · Kommissions-Leitlinien zu Artikel 50 · AI Act Artikel 99 (Strafen). Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung Ihrer Systeme ziehen Sie qualifizierten Rechtsrat hinzu.